Gutscheine für stornierte Reisen möglich

Kreuzfahrtbranche in Civitavecchia
Kreuzfahrtschiffe in Civitavecchia

Um Veranstalter vor hohen Schulden und Insolvenzen zu bewahren, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Kunden für Pauschalreisen, Flüge und Veranstaltungen, die durch die Corona-Epidemie abgesagt werden mussten, Gutscheine anstatt Erstattungen erhalten sollen.

Diese sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Auch die Gutscheine selbst sollen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert sein. Ebenso soll es Härtefallklauseln für alle Kunden geben, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist.

Weil Pauschalreisen und Fluggastrechte dem europäischen Recht unterliegen, wird sich die Bundesregierung nun an die EU-Kommission wenden. Ziel ist es, kurzfristig eine praktikable Gutscheinlösung und eine einheitliche europäische Regelung herbeizuführen.

„Die Einigung der Bundesregierung kommt gerade noch rechtzeitig für die vielen kleinen und mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter in Deutschland. Eine sofortige Rückzahlungspflicht an die Kunden hätte sehr viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Ich bin erleichtert, dass diese politische Einigung zwischen den Ministerien zustande gekommen ist“, sagte Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbands in einer Mitteilung der Organisation.

Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung in Brüssel durchsetzt, dass die EU-Kommission die Rückerstattungsregelung aus der EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechend aussetzt. „Die Zeit drängt, viele andere EU-Länder haben die Gutschein-Lösung bereits umgesetzt“, so Fiebig weiter.